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Rechtsanwaltskanzlei und Wirtschaftsberatung

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Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
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Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Zentrale Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Hieraus ist zweierlei zu erkennen. Zum Ersten handelt es sich fast ausschließlich um Privatrecht. Dabei ergänzt bzw. modifizierte es an vielen Stellen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Zum Weiteren ist es darauf gerichtet, für eine bestimmte Gruppe von Privatleuten, hier der Kaufmann, Anwendung zu finden. Das HGB unterstellt dabei dieser Gruppe von Privatleuten eine besondere Erfahrung in geschäftlichen Dingen und reduziert ihren Schutz erheblich. Dies hat aber den besonderen Vorteil, und darauf ist das HGB angelegt, den Geschäftsverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen.

Besonders gefährlich kann das Handelsrecht werden, wenn sich Personen als Kaufmann ausgeben, aber keine sind. Hier können die strengen Regeln des Handelsrechts greifen und der Schutz des BGB reduziert sein. Gleichzeitig verfügen diese Personen nicht über die hier zugrundelegte Erfahrung und geraten so sehr schnell in rechtliche Bedrängnis.

Auch zu beachten ist, dass manche Rechtsform eines Unternehmen dazu führt, dass automatisch die Handelsvorschriften greifen – wie bei der GmbH oder einer europäischen Form davon. Hier ist besonderen vorsichtig zu prüfen, ob die Vorteile einer GmbH nicht auch anders erreicht reden können, ohne den Vorschriften des HGB zu unterfallen.

Speziell umfasst das Handelsrecht insbesondere, das Recht der Kaufmannseigenschaft, das Registerrecht, das Firmenrecht, das Recht der Handelsgeschäfte, besondere Vertretungsformen – wie die Prokura und das Kontokorrent. Hinzu treten besondere Normen die sich an verschieden Stellen im Gesetz verbergen.

Das Gesellschaftsrecht wiederum, beschäftigt sich ergänzend zum Handelsrecht mit den Gesellschaftsformen. Hierbei wird der Verein aus dem BGB als Grundlage für die Kapitalgesellschaften mit umfasst. Kapitalgesellschaften sind solche Vereine, wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder die europäischen Gesellschaften, die darauf angelegt sind, dass Kapitaleigentum und Geschäftsführung nicht zusammen liegen müssen. Jede Gesellschaft hat dabei ihre Besonderheit. Die GmbH hat weniger Anforderungen und bieten eine beschränkte Haftung innerhalb der Handelsgeschäfte, die AG ist dafür in ihren Anteilen leichter zu übertragen. Die Genossenschaft dient einem gemeinsamen Zweck und möchte den Kapitaleinsatz für besondere Wirtschaftsgüter oder einzelne Teilhaber besonders stärken, um mehr Marktmacht zu erzeugen.

Die zweite große Gruppe von Gesellschaften sind die Personengesellschaften. Hier ist die Gesellschaft darauf angelegt, dass mindestens ein Kapitaleigner auch die Gesellschaft lenkt. Als Form die sehr schnell automatisch greift, wenn eine rechtsgeschäftliche Verabredung zweier Personen mit der selben geschäftlichen Zielrichtung verfolgt wird ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die erweiterte Form ist die offene Handelsgeselschaft (OHG) mit der man in den Egeln des HGB angekommen ist. Eine besondere Form ist die Kommanditgesellschaft (KG) und deren Mischformen. Daneben gibt es noch die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die aber eher für Selbständige die sich zusammenschließen möchten in Frage kommt.

Neben diesen Hauptformen des Gesellschaftsrechts existieren noch weitere Formen, die in Deutschland aber eher selten zur Anwendung kommen. Das deutsche Gesellschafterrechte bietet fast für jeden interessierten etwas. Die Gesellschaft haben dabei verscheide Voraussetzungen und beachtenswerte Vor- und Nachteile. Gerne begleite ich Sie bei der Auswahl er richten Form für ihr Vorhaben oder bei Fragen innerhalb der Formen. Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist eines der zwei zentralen Schwerpunkte meiner Kanzlei. Als Dipl. Betriebswirt verstehe ich auch Fachlich die wirtschaftliche Seite einer Entscheidung und kann dies in die Überlegungen mit einbringen.

Das Handelsrecht ist komplex und als Sonderrecht der Kaufleute ist auch hier ein wirtschaftliches Verständnis nur von Vorteil. Ein rechtliche Frage in einem Sonderrecht sollte hier auch von einem erfahrenen Kaufmann beantwortet werden. Gerne stehe ich ihnen mit diesem Kanzleischwerpunkt unter meinen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Einfache Fragen können auch telefonisch beantwortet werden. Nutzen die Möglichkeiten meiner Kanzlei um hier im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten zu sein.

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